RMWR

Wappenrolle der Mittelaltergruppe
rittergruppe
ritter wappen

Nach Einstellung der Hessischen Wappenrolle 2010 (HWR) der Familienkundlichen Vereinigung in Darmstadt, ist die Rhein-Main Wappenrolle (RMWR) der Mittelaltergruppe Ritter von Darmstadt die einzige Wappenrolle in Hessen, in der Familien und Körperschaften Wappen eintragen können.

Hier wird Ihr Wappen eingetragen, veröffentlicht und ein Wappenbrief ausgestellt!

Publikationen von Dieter Krieger hier!

 

 


Bundesaußenminister
Joschka Fischer


erhält Wappenbrief der




Wappenbrief Art II

Auf Antrag von Bundesaußenminister Joschka Fischer wurde von der Rhein-Main Wappenrolle unter Register Nr. 007-09-99 der oben abgebildete Wappenbrief ausgestellt !

Die Idee hierzu stammt von der Zeitschrift GEO Epoche


Der Entwurf stammt von dem Alsbacher Heraldiker Dieter Krieger

 

Wappen: Von Silber und Rot geteilt, oben zwei gekreuzte rote Fleischerbeile mit schwarzem Griff, unten ein silberner Fisch; Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein roter Flug.

Symbolerklärung: Der Fisch steht als redendes Zeichen für den Familiennamen Fischer. Die Fleischerbeile interpretieren den Berufsstand des Metzgers, der von 6 Generationen ausgeübt wurde. Die Tingierung und Teilung des Wappens entspringt dem Stadtwappen von Fridingen an der Donau im Landkreis Tuttlingen, der Stammheimat der Familie. Von dort siedelte sie nach Wudigeß bei Budapest in Ungarn und wurde nach dem Krieg vertrieben. Der Flug in der Helmzier steht für das Amt des Bundesaußenministers, dass von dem Wappenstifter  Joschka Fischer ausgeübt wird.

Die Unterlagen wurden von der Familie zur Verfügung gestellt.

Antragsteller: Bundesaußenminister  Joseph Martin Fischer               * 12.April 1946 in Gerabronn, Wohnhaft in Frankfurt am Main. Entwurf und Gestaltung: Dieter Krieger, Heraldiker in Alsbach.

 

Info 0177-2147014




 Zeichen der Tradition für Generationen !

Sehr geehrte Damen und Herren,

wollen Sie wissen, ob Ihre Vorfahren ein Familien-Wappen führten ? Wir helfen Ihnen ein altes Wappen zu finden oder ein neues Wappen anzunehmen.
Schon Mitte des 12. Jahrhundert begannen Fürsten, Hochadel und die Ritterschaft, sich und ihre Ausrüstung, insbesondere ihre Schilde mit einfachen Figuren in klaren, kontrastreichen Farben zu kennzeichnen. Das war der Anfang der Heraldik ( Wappenkunde ). Die älteren Wappen waren selbstangenommene. Erst seit Mitte des 14. Jahrhunderts jedoch begannen die Könige, Wappen vermittels Wappenbriefe zu verleihen. Dabei war die Wappenverleihung keineswegs immer mit der Erhebung in den Adelsstand verbunden. Familien, deren Adel auf einen Wappenbrief oder einer Verleihung zurückführt, nennt man Briefadel. Der ältere Adel, dessen Ursprung sich im frühen Mittelalter verliert, nennt man Uradel.
Die alte Tradition der Wappenbriefverleihung führt die Rhein-Main Wappenrolle (1998 auf Schloß Alsbach gegründet) der Mittelaltergruppe "Ritter von Darmstadt" mit seiner Wappenrolle  fort.

Dort können Familien, aber auch Vereine und andere Körperschaften ihr Wappen eintragen lassen.
Ein Familien-Wappen ist vielseitig verwendbar z.B. als Firmenzeichen auf Briefköpfen und Visitenkarten oder auf Ihren Werbeprospekten. Es repräsentiert Ihren guten Namen im geschäftlichen und privaten Bereich. Sollten Ihre Vorfahren kein Familien-Wappen geführt haben, so besteht auch heute wie schon im Mittelalter die Möglichkeit ein neues Familien-Wappen anzunehmen. Dabei müssen selbstverständlich die heraldischen Regeln und Richtlinien, unbedingt eingehalten werden. Nach umfangreicher Überprüfung durch einen heraldischen und genealogischen Ausschuss wird Ihnen von der Rhein-Main Wappenrolle ein Wappenbrief ausgestellt und Ihr Wappen wird veröffentlicht. Damit ist der Schutz des Familien-Wappen vom Gesetzgeber ( § 12 BGB ) gewährleistet. Die Gebühren für den Eintrag betragen 600 Euro für einen schwarzweiß Eintrag und beinhalten die Heraldische Prüfung des Wappens, Ausstellung eines Wappenbriefes.  Die Kosten für ein Wappenneuentwurf sind in den Gebühren nicht enthalten. Wir haben in unserem Vereinen Heraldiker, die Sie fachmännisch beraten.
In der Rhein-Main Wappenrolle können neben Familien-Wappen auch Wappen von Vereinen und anderen Körperschaften registriert und veröffentlicht werden

Informieren auch Sie sich !


RMWR

www.RMWR.dieter-krieger.de

http://www.rmwr.ritter-von-darmstadt.de

http://ritter-von-darmstadt.de

 



Eintragungsbedingungen

Schon im Mittelalter wurden Wappen mittels Wappenbrief verliehen. Diese alte Tradition führt die         " Rhein-Main Wappenrolle" der Mittelaltergruppe "Ritter von Darmstadt" fort. Dort haben Sie die Möglichkeit alte aber auch neu gestiftete Wappen von Familien, Vereinen und anderen Körperschaften registrieren zu lassen.
Das Wappens wird durch die RMWR veröffentlicht und dient als Beweis und Rechtsgrundlage ( § 12 BGB ) seit welchem Zeitpunkt die Familie ihr Wappen führte.
Dem Antragsteller wird ein dekorativer Wappenbrief ausgestellt, der wie schon im Mittelalter die Wappenannahme dokumentiert.
Einem schriftlichen Antrag auf Registrierung und Eintrag in die Rhein-Main Wappenrolle müssen beiliegen:
1. Wappenbeschreibung
2. Symbolerklärung, die den Inhalt des Wappens erläutert
3. Stammtafel ( 2 Fach )
4. 1 Wappenzeichnung in Farbe auf Urkundenpapier für den Wappenbrief, 16,5 cm
5. 1 Wappenzeichnung in Farbe auf weißem Papier für das Register, 16,5 cm
6. 1 schwarzweiß Zeichnung ( Konturenzeichnung ) auf weißem Papier, 8 cm
7. Urkunden über die Vorfahren soweit vorhanden ( Stammbücher usw. )
8. Bei alten Wappen ist noch eine Kopie der Verleihungsurkunde
9. Einzahlung der Eintragungsgebühr
Die Eintragungsgebühr beträg inkl. Veröffentlichung und 600 Euro  zuzügl. die Kosten für einen Wappenbries Art1 oder 2. Die Gebühr beinhaltet die heraldische und genealogische Prüfung sowie die Blasonierung ( Wappenbeschreibung ) des Wappens. Es werden nur Wappen veröffentlicht die den heraldischen Regeln und Richtlinien entsprechen. Kommt es aus irgendeinem Grunde nicht zum Eintrag werden 75 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Eintrag beinhaltet keinen Wappenentwurf . Wir haben Heraldiker, die Sie fachmännisch beraten und auch bei Wappenentwürfen behilflich sind..

                         Wappenbrief Art I                                    

brief m rahmen

Wappenbrief Art II

 

 

Geschäftsbedingungen hier!

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